Bildrechte – Wegweiser durch den Lizenzdschungel

Wer eine eigene Internetseite oder einen Blog verwaltet, befindet sich automatisch im Lizenztschungel der Bildrechte – ob er will oder nicht. «Dieses Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt.» – Was bedeutet das nun genau? In diesem Beitrag versuchen wir etwas Licht in den Online-Bildrechte zu bringen.
In den letzten Jahren stiess man in den Medien regelmässig auf Berichterstattungen über hohe Bussgeldforderungen von Online-Bildagenturen (wie z.B. Getty Images). Die Betreiber der Bilderbanken verlangen eine Abmahngebühr für illegal verwendete Bilder ihrer Bildarchive. Die Fotos oder Illustrationen werden meistens über die Google-Bildsuche gefunden und anschliessend auf der eigenen Website integriert, ohne über rechtliche Folgen nachzudenken. So geschehen im Sommer 2008 als beim Website-Bastler K. L. eine Rechnung von Getty Images über 17’000 Franken für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ins Haus flatterte – für ein quasi briefmarkengosses Bild.
Obwohl dies nun nach einer abschreckend hohen Geldsumme tönt, dürfte der finanzielle Schaden durch die Missachtung von Urheberrechten im Hause Getty enorm sein. Damit Sie sich nicht in diesem Urwald aus Gesetzesparagraphen verirren, haben wir uns für Sie durchs Unterholz der Onlinebildwelt geschlagen:
Die Lizenzen
Grundsätzlich lassen sich die Bildrechte in drei Kategorien unterteilen:
- Geschützte Bilder: Durch ein Copyright (©) geschützte Bilder dürfen nur mit dem Einverständnis des Urhebers / der Urheberin verwendet werden. Aber Achtung, dies gilt auch für Bilder, bei denen keine Lizenz oder sonst ein Hinweis angegeben ist.
- Freie Bilder: Bilder, die als Public Domain markiert sind, dürfen frei verwendet werden. Public Domain ist das amerikanische Pendant zur Gemeinfreiheit, was heisst, dass ein Werk keinem Urheberrecht (mehr) unterliegt. Public Domain Bilder werden häufig mit einem durchgestrichenen Copyright-Logo gekennzeichnet.
- Unter gewissen Bedingungen nutzbare Bilder: Diese Bilder dürfen unter den jeweils genannten Bedingungen verwendet werden. Die genauen Bedingungen sind meist in einer Lizenz wie z.B. Creative Commons geregelt. Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, welche im Internet verschiedene Standart-Lizenzverträge festlegt. Creative Commons hat verschiedene Lizenzen definiert:

by: Die Urheberin oder der Urheber sowie die Lizenz muss angegeben werden.

by-sa: Die Urheberin oder der Urheber sowie die Lizenz muss angegeben und ein abgeleitetes Werk unter dieselbe Lizenz gestellt werden.

by-nd: Die Urheberin oder den Urheber sowie die Lizenz müssen angegeben werden und das Bild darf nicht verändert werden.

by-nc: Die Urheberin oder der Urheber sowie die Lizenz müssen angegeben werden und das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

by-nc-sa: Die Urheberin oder der Urheber sowie die Lizenz müssen angegeben, ein abgeleitetes Werk unter dieselbe Lizenz gestellt und das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

by-nc-nd: Die Urheberin oder der Urheber sowie die Lizenz müssen angegeben werden, das Bild darf nicht verändert werden und es darf auch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Rechte an fremden Bildern
Dieses bürokratische Lizenzgewusel ist ja gut und recht, aber was bedeutet dieses Juristendeutsch in der Praxis? Denn findet man über die Google Bildsuche ein Bild, so wird man mit dem Satz «Dieses Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt» von neuem aufs Glatteis geführt.
Grundsätzlich gilt: Der grösste Teil der von Google präsentierten Bilder ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verwendet werden. Es empfiehlt sich deshalb, immer auf der Seite, auf welcher Google das Bild gefunden hat, kurz zu checken, ob das Bild für den beabsichtigten Zweck verwendet werden darf. Am besten per Mail nachfragen.
Auf Google kann auch gezielt nach Bilder gesucht werden, welche weiterverwendet werden dürfen. Unter der erweiterten Bildsuche von Google gibt es einen Filter um sich nur Bilder mit der gewünschten Lizenz anzeigen zu lassen. Auf die Resultate ist jedoch kein Verlass (Google weist das auch im Kleingedruckten aus), also ist auch hier Vorsicht und Nachfragen geboten, bevor man solche Bilde verwendet.
Rechte an eigenen Bildern
Wer selber Bilder ins Internet stellen will, muss umgekehrt darauf achten, dass er keine Rechte Dritter verletzt. Auch hier sind die Bildrechte sehr komplex und variieren von Land zu Land. Deshalb können wir diese hier nur sehr gekürzt wiedergeben.
- Wurde das Bild nicht selbst erstellt, muss es einem die Bildlizenz erlauben das Bild zu veröffentlichen. In diesem Fall müssen die Lizenzrechte beim Urheber wie eingangs erwähnt abgeklärt werden.
- Wurde das Bild selbst erstellt, darf man es veröffentlichen, sofern keine Rechte Dritter verletzt werden. Folgende Rechtliche Probleme können auftauchen:
- Persönlichkeitsrechte: Wenn auf dem Bild Personen als Hauptmotiv zu sehen sind, müssen diese um Erlaubnis gebeten werden. Personen, die als Beiwerk auf dem Bild zu sehen sind (z.B. Passanten vor einem Dom), müssen ebenso wenig um Erlaubnis gefragt werden wie berühmte Personen in Ausübung ihres Amtes.
- Kunstwerke: Fotos von Kunstwerken dürfen Sie nur veröffentlichen, wenn die Künstlerin oder der Künstler mindestens seit 70 Jahren tot ist.
- Produkte: Kommerzielle Produkte, Logos, Comics, etc. dürfen nur mit Erlaubnis fotografiert werden.
- Screenshots: Software ist meist geschützt, insofern auch Screenshots davon.
Beispiele Bildarchive für lizenzfreie Werke
Bildarchive für günstige und zum teil kostenlose lizenzfreie Bilder gibt es viele. Hier einige Beispiele:
Die 5 goldenen Regeln für den problemlosen Umgang mit Bildern im Internet
- Fragen Sie alle Leute, von welchen Sie Fotos ins Internet stellen um deren Erlaubnis.
- Veröffentlichen Sie keine Abbildungen von Produkten, Kunstwerken oder Ähnlichem im Internet, ohne die Erlaubnis des Besitzers / Schöpfers.
- Verwenden Sie keine Bilder aus der Google-Bildsuche (oder eines anderen Suchdienstes), ohne deren Urheberrechte abzuklären.
- Verwenden Sie sogenannte lizenzfreie Bilder von Bilderbanken wie z.B. istockphotos.com für Ihre Arbeiten.
- Lassen Sie im Zweifelsfall die Rechte von einem Profi abklären. Wir helfen Ihnen gerne weiter.